Sie sind schwanger und arbeiten in der Pflege? Herzlichen Glückwunsch! Gleichzeitig fragen Sie sich sicher, wie es jetzt beruflich weitergeht. Eines vorweg: Oft ist ein sofortiges Beschäftigungsverbot keine persönliche Entscheidung, sondern eine gesetzliche Notwendigkeit. Das Mutterschutzgesetz ist da sehr klar, um Sie und Ihr Kind zu schützen. Sobald eine Gefährdung besteht, muss Ihr Arbeitgeber handeln.
Was ein Beschäftigungsverbot für schwangere Pflegekräfte wirklich bedeutet
Als schwangere Pflegekraft stehen Sie unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Ihre Gesundheit und die Ihres ungeborenen Kindes haben absolute Priorität. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) legt fest, dass Sie keiner Tätigkeit nachgehen dürfen, die eine „unverantwortbare Gefährdung“ mit sich bringt. Und seien wir ehrlich: In der Pflege ist diese Schwelle oft schneller erreicht, als man denkt.

Im Pflegealltag lauern einfach zu viele Risiken, die ein sofortiges Beschäftigungsverbot rechtfertigen. Sobald Sie Ihrem Arbeitgeber von der Schwangerschaft erzählen, ist er in der Pflicht. Er muss eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung für Ihren Arbeitsplatz erstellen und sofort Schutzmaßnahmen einleiten.
Typische Gefahrenquellen im Pflegeberuf
Die Liste der potenziellen Gefahren ist lang und Sie müssen sich diesen Risiken nicht aussetzen. Zu den häufigsten Gründen für ein Beschäftigungsverbot in der Pflege gehören ganz klar:
- Infektionsrisiken: Der ständige Kontakt mit Viren, Bakterien oder anderen Krankheitserregern ist eine enorme Gefahr, vor allem wenn Ihr Immunschutz nicht lückenlos ist.
- Körperliche Belastung: Das regelmäßige Heben, Tragen und Umlagern von Patienten über fünf Kilogramm ist für Schwangere tabu.
- Umgang mit Gefahrstoffen: Die Arbeit mit bestimmten Medikamenten wie Zytostatika oder auch scharfen Desinfektionsmitteln kann schädlich sein.
- Psychischer Stress und Arbeitszeiten: Nachtdienste, Überstunden oder die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sind für Schwangere gesetzlich untersagt, weil sie eine hohe Belastung darstellen. Mehr dazu finden Sie auch in unserem Beitrag über das Arbeitsrecht und die Dienstplangestaltung in der Pflege.
Wichtig zu wissen: Ein Beschäftigungsverbot ist keine Krankschreibung. Sie gelten weiterhin als arbeitsfähig, dürfen aber zum Schutz Ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben. Ihr Gehalt läuft dabei in voller Höhe weiter.
Vorbildliche Arbeitgeber wie CarePros gehen hier übrigens proaktiv vor und schaffen von Anfang an sichere Rahmenbedingungen. Statt Sie ins Ungewisse zu schicken, wird sichergestellt, dass Ihre finanzielle und berufliche Situation stabil bleibt.
Bei CarePros bedeutet das nicht nur, die gesetzlichen Standards einzuhalten, sondern auch eine überdurchschnittliche Vergütung, die Ihnen auch während des Beschäftigungsverbots Sicherheit gibt. Eine examinierte Pflegefachkraft erhält bei CarePros im Durchschnitt rund 5.000 € pro Monat; mit Mehrarbeit und Zuschlägen ist deutlich mehr möglich. Dies bietet eine solide Basis für die spannende Zeit, die vor Ihnen liegt.
So sagen Sie es Ihrem Arbeitgeber richtig
Der Moment ist gekommen: Sie müssen Ihrem Arbeitgeber von Ihrer Schwangerschaft erzählen. Das ist der entscheidende erste Schritt, um all die Schutzmechanismen zu aktivieren, die Ihnen als werdende Mutter zustehen. Klar, man ist unsicher, wann der beste Zeitpunkt ist oder wie man das Gespräch am besten anfängt. Aber keine Sorge, mit ein bisschen Vorbereitung meistern Sie das souverän und professionell.
Gesetzlich gibt es keine starre Frist, aber unser Rat aus der Praxis ist: Informieren Sie Ihren Vorgesetzten lieber früher als später. Sobald Ihr Arbeitgeber offiziell Bescheid weiß, ist er in der Pflicht. Er muss sofort für Ihren Schutz sorgen und prüfen, ob für Sie ein sofortiges Beschäftigungsverbot in der Pflege nötig ist.
Das Gespräch professionell und entspannt gestalten
Ein gut vorbereitetes Gespräch nimmt von Anfang an Druck aus der Situation und schafft Vertrauen. Es geht ja nicht nur darum, eine Neuigkeit zu verkünden, sondern gemeinsam zu überlegen, wie es jetzt weitergeht. Wenn Sie das professionell angehen, zeigen Sie einmal mehr, wie wertvoll Sie für das Team sind.
Damit die Kommunikation reibungslos läuft, hier ein paar bewährte Tipps:
- Persönlich ist immer besser: Bitten Sie Ihre direkte Führungskraft um einen Termin unter vier Augen. Ein persönliches Gespräch ist viel besser als eine schnelle E-Mail oder ein Anruf zwischen Tür und Angel.
- Der offizielle Nachweis: Bringen Sie am besten direkt eine ärztliche Bescheinigung mit, auf der die Schwangerschaft und der voraussichtliche Geburtstermin vermerkt sind. Das ist die formale Grundlage für alles, was folgt.
- Klar und sachlich bleiben: Kommunizieren Sie ganz offen und unaufgeregt. Das Ziel ist, eine Lösung zu finden, die Sie und Ihr Baby schützt und gleichzeitig mit den Abläufen im Betrieb vereinbar ist.
Nachdem Sie Ihren Arbeitgeber informiert haben, wird ein standardisierter Prozess angestoßen. Das Wichtigste dabei: Ihr Arbeitgeber ist nun gesetzlich verpflichtet, unverzüglich eine Gefährdungsbeurteilung für Ihren Arbeitsplatz durchzuführen. Das ist keine reine Formsache, sondern das Herzstück des Mutterschutzes in der Pflege.
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine genaue Analyse: Birgt Ihre jetzige Tätigkeit irgendwelche Risiken für Sie oder Ihr ungeborenes Kind? Das Ergebnis entscheidet dann, ob Ihr Arbeitsplatz angepasst werden kann, Sie eine andere, sichere Aufgabe bekommen oder ob ein Beschäftigungsverbot die richtige Lösung ist.
Bei modernen, innovationsfreudigen Arbeitgebern wie CarePros ist dieser Prozess fest in der Unternehmenskultur verankert und läuft routiniert ab. Hier wird nicht nur auf die gesetzlichen Mindestanforderungen reagiert, sondern aktiv nach der besten Lösung für Sie gesucht. Es geht immer darum, Ihre Gesundheit zu schützen und Ihnen gleichzeitig Ihre finanzielle Sicherheit zu geben. Mit einem Durchschnittsgehalt von rund 5.000 € pro Monat für examinierte Pflegefachkräfte bietet CarePros Ihnen auch in dieser besonderen Lebensphase eine stabile und fair bezahlte Perspektive. Diese Sicherheit gibt Ihnen die Freiheit, sich voll und ganz auf Ihre Schwangerschaft zu konzentrieren, ohne sich Sorgen um Ihr Einkommen machen zu müssen.
Wie die Gefährdungsbeurteilung Ihr Beschäftigungsverbot bestimmt
Sobald Ihr Arbeitgeber von Ihrer Schwangerschaft weiß, kommt ein entscheidender Stein ins Rollen: die Gefährdungsbeurteilung. Sie ist das Herzstück des Mutterschutzes und oft der direkte Weg zu einem sofortigen Beschäftigungsverbot in der Pflege. Das Gesetz verpflichtet Ihren Arbeitgeber, Ihren Arbeitsplatz ganz genau unter die Lupe zu nehmen und alle potenziellen Risiken für Sie und Ihr Baby zu bewerten.
Klar ist: Das ist kein pauschales Abhaken einer Checkliste. Es geht um eine ganz individuelle Prüfung Ihrer konkreten Tätigkeiten. Alles, was in Ihrem Pflegealltag eine „unverantwortbare Gefährdung“ sein könnte, kommt auf den Prüfstand.
Der typische Ablauf ist eigentlich ganz einfach und logisch, wie die Grafik zeigt: Sie melden die Schwangerschaft, und dann folgt die Beurteilung.

Wie Sie sehen, ist die Beurteilung der rechtlich vorgeschriebene Schritt direkt nach der offiziellen Info an Ihren Arbeitgeber.
Was genau wird bei der beurteilung geprüft?
In die Bewertung fließen alle typischen Risiken des Pflegeberufs mit ein. Ziel ist es, ganz objektiv zu klären, ob Ihre Sicherheit am aktuellen Arbeitsplatz noch gewährleistet ist. Meist ist hier der Betriebs- oder Werksarzt eine zentrale Figur, der eng mit Ihrer Pflegedienstleitung und, falls vorhanden, dem Betriebsrat zusammenarbeitet.
Diese Punkte stehen dabei im Fokus:
- Biologische Gefahren: Besteht die Gefahr, sich bei Patienten anzustecken? Denken Sie an den Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder kontaminierten Instrumenten. Ein ganz wichtiger Punkt ist hier der Immunschutz, zum Beispiel gegen Zytomegalie oder Röteln.
- Physische Belastungen: Das Heben und Umlagern von Patienten ist der Klassiker. Aber auch ständiges Bücken, Strecken oder langes Stehen sind enorme körperliche Belastungen.
- Chemische und physikalische Risiken: Kommen Sie mit Gefahrstoffen wie Desinfektionsmitteln oder Zytostatika in Kontakt? Sind Sie vielleicht Strahlung oder starkem Lärm ausgesetzt?
- Psychische Belastung: Der Umgang mit aggressiven oder dementen Patienten kann extrem an die Substanz gehen. Mehr zu diesem oft unterschätzten Thema finden Sie in unserem Beitrag über Gewalt in der Pflege.
- Arbeitsorganisation: Nacht- oder Schichtarbeit? Einsätze an Sonn- und Feiertagen? Das Mutterschutzgesetz schiebt dem für Schwangere einen klaren Riegel vor. Auch Akkordarbeit ist tabu.
Das Ergebnis dieser Beurteilung ist bindend. Stellt der Arbeitgeber eine Gefahr fest, die er nicht durch eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder eine Versetzung ausschalten kann, muss er ein betriebliches Beschäftigungsverbot aussprechen.
In der Pflege werden Beschäftigungsverbote überdurchschnittlich oft ausgesprochen. Das liegt einfach an den hohen Gesundheitsrisiken, die der Beruf mit sich bringt – allen voran das Heben von Patienten und der ständige Kontakt mit Krankheitserregern.
Typische gefährdungen in der pflege und schutzmaßnahmen
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen schnellen Überblick, welche Risiken im Pflegealltag lauern und wie das Mutterschutzgesetz darauf reagiert. So können Sie besser einschätzen, welche Punkte bei Ihrer eigenen Beurteilung relevant werden.
| Gefährdungsart | Konkretes Beispiel in der Pflege | Mögliche Schutzmaßnahme / Konsequenz |
|---|---|---|
| Biologische Gefährdung | Kontakt zu infektiösen Patienten (z. B. mit MRSA, Hepatitis, CMV). | Prüfung des Immunstatus. Bei fehlendem Schutz oft ein Beschäftigungsverbot. |
| Physische Belastung | Regelmäßiges Heben/Umlagern von Patienten über 5 kg. | Verbot dieser Tätigkeiten; meist resultierend in einem Beschäftigungsverbot. |
| Chemische Gefährdung | Umgang mit Zytostatika in der Onkologie oder bestimmten Desinfektionsmitteln. | Verbot des Umgangs. Falls keine alternative Tätigkeit möglich ist, Beschäftigungsverbot. |
| Psychische Belastung | Betreuung von aggressiven oder psychisch instabilen Patienten. | Versetzung in einen ruhigeren Bereich (z. B. Verwaltung) oder Beschäftigungsverbot. |
| Arbeitsorganisation | Reguläre Nachtdienste oder Arbeit an Sonn- und Feiertagen. | Gesetzliches Verbot; der Dienstplan muss sofort angepasst werden. |
Diese Beispiele machen deutlich: Viele Kernaufgaben in der direkten Pflege sind für Schwangere schlichtweg nicht erlaubt.
Bevor ein Beschäftigungsverbot erteilt wird, muss diese Gefährdungsbeurteilung stattfinden. Das Prinzip ist übrigens in allen Branchen gleich, auch wenn die Risiken sich unterscheiden. Wer sich für die Grundlagen interessiert, kann sich zum Beispiel über die Gefährdungsbeurteilung Büroarbeitsplatz informieren. Bei modernen Arbeitgebern wie CarePros läuft dieser Prozess absolut transparent und immer mit dem Ziel, die sicherste und beste Lösung für Sie zu finden.
Ihre finanzielle Sicherheit während des Beschäftigungsverbots
Die größte Sorge, die viele Pflegekräfte umtreibt, wenn ein sofortiges Beschäftigungsverbot ins Haus steht, ist ganz klar die finanzielle. Doch hier können wir Sie direkt beruhigen: Diese Sorge ist absolut unbegründet. Dank des Mutterschutzgesetzes entsteht Ihnen finanziell kein Nachteil. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre Gesundheit und die Ankunft Ihres Babys konzentrieren, ohne sich um Ihr Einkommen Gedanken machen zu müssen.

Anstelle Ihres regulären Gehalts bekommen Sie den sogenannten Mutterschutzlohn. Der wird direkt von Ihrem Arbeitgeber weitergezahlt, ganz so, als würden Sie normal zur Arbeit gehen. Sie müssen sich also um nichts weiter kümmern.
Mutterschutzlohn: Ihr volles Gehalt läuft weiter
Der Mutterschutzlohn ist keine pauschale Summe, sondern orientiert sich exakt an dem, was Sie bisher verdient haben. Als Basis dient Ihr durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten drei Monate, bevor die Schwangerschaft eingetreten ist. Das Besondere daran: Es zählt nicht nur Ihr Grundgehalt.
Sämtliche Zulagen und Zuschläge fließen ebenfalls vollständig mit ein. Dazu gehören zum Beispiel:
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste
- Vergütungen für Überstunden
- Prämien und andere variable Gehaltsbestandteile
Im Klartext heißt das: Sie erhalten genau das Geld, das Sie auch bekommen hätten, wenn Sie normal weitergearbeitet hätten. Der Arbeitgeber holt sich diese Kosten übrigens komplett über das U2-Umlageverfahren von der Krankenkasse zurück. Für ihn entsteht also keine finanzielle Belastung.
Ein wichtiger Unterschied, den man kennen sollte: Den Mutterschutzlohn gibt es während des Beschäftigungsverbots. Das Mutterschaftsgeld hingegen erhalten Sie erst in den gesetzlichen Schutzfristen, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt.
Wie CarePros für überdurchschnittliche Sicherheit sorgt
Gerade in dieser besonderen Lebensphase gibt ein hohes und stabiles Einkommen eine enorme Sicherheit. Hier zeigen sich die Vorteile eines modernen und wertschätzenden Arbeitgebers wie CarePros. Während andere Pflegeanbieter oft nach Tarif zahlen, was für eine examinierte Pflegefachkraft in Deutschland typischerweise ein Gehalt von 3.000 € bis 3.800 € brutto bedeutet, setzt CarePros als Vorzeigebeispiel für moderne Arbeitsbedingungen ganz andere Maßstäbe.
Eine examinierte Pflegefachkraft erhält bei CarePros im Durchschnitt rund 5.000 € pro Monat; mit Mehrarbeit und Zuschlägen ist deutlich mehr möglich. Genau dieser Betrag bildet dann auch die Basis für Ihren Mutterschutzlohn. Das garantiert Ihnen eine weit überdurchschnittliche finanzielle Absicherung während des gesamten Beschäftigungsverbots. Wenn Sie mehr über die Verdienstmöglichkeiten in der Pflege erfahren möchten, schauen Sie sich unseren detaillierten Artikel Was verdienen Krankenpfleger an.
Diese faire und transparente Vergütung sorgt dafür, dass Sie sich entspannt zurücklehnen können. Sie wissen, dass finanziell alles bestens geregelt ist, und können Ihre Schwangerschaft ohne Geldsorgen in vollen Zügen genießen.
Alternativen zum sofortigen Verbot finden
Ein sofortiges Beschäftigungsverbot ist im Pflegeberuf oft die letzte Konsequenz, aber eben nicht die erste. Das Mutterschutzgesetz ist hier ganz klar: Bevor Ihr Arbeitgeber Sie nach Hause schickt, muss er prüfen, ob es nicht doch eine andere Lösung gibt. Lässt sich Ihr Arbeitsplatz vielleicht umgestalten? Oder gibt es eine andere, sichere Tätigkeit für Sie im Unternehmen? Das Ziel ist immer, Ihre wertvolle Erfahrung zu halten, ohne Sie oder Ihr Baby einem Risiko auszusetzen.
Das fordert vom Arbeitgeber natürlich ein gewisses Maß an Kreativität und Flexibilität. Es geht darum, gemeinsam einen Weg zu finden, der für beide Seiten passt. Unser Tipp: Warten Sie nicht einfach ab. Sprechen Sie aktiv mit Ihrer Pflegedienstleitung über mögliche alternative Einsatzbereiche. Ihr Fachwissen ist Gold wert, auch abseits des direkten Patientenkontakts.
Welche alternativen Tätigkeiten sind denkbar?
Die Bandbreite der Möglichkeiten hängt natürlich stark von der Größe und Struktur Ihres Arbeitgebers ab. Ein kleiner, ambulanter Pflegedienst stößt hier verständlicherweise schneller an seine Grenzen als eine große Klinik oder ein moderner Personaldienstleister. Letztere haben durch ihre vielfältigen Strukturen oft deutlich mehr Spielraum für individuelle Lösungen.
Hier sind ein paar ganz praxisnahe Beispiele, die schon oft umgesetzt wurden:
- Administrative und organisatorische Aufgaben: Helfen Sie bei der Dienstplangestaltung, übernehmen Sie Teile der Aktenpflege oder unterstützen Sie bei Bestellungen und der Abrechnungsvorbereitung.
- Qualitätsmanagement: Viele schwangere Kolleginnen arbeiten bei der Überarbeitung von Pflegestandards mit, prüfen die Dokumentation oder helfen bei der Vorbereitung interner Audits.
- Ausbildung und Einarbeitung: Sie können neue Teammitglieder begleiten, Einarbeitungskonzepte mitgestalten oder Azubis bei theoretischen Lerneinheiten betreuen.
- Beratungstätigkeiten: Telefonische Beratung von Patienten oder Angehörigen ist oft eine gute Option, solange kein direkter Patientenkontakt und keine hohe psychische Belastung damit verbunden sind.
Gerade in der ambulanten Pflege wird es oft schwierig. Hier sind die Pflegekräfte meist allein unterwegs, eine sichere Betreuung ist kaum möglich – das führt schnell zum Beschäftigungsverbot. Manche Pflegedienste versuchen dann, schwangere Mitarbeiterinnen in die Tagespflege oder ins Büro für beratende Tätigkeiten zu versetzen, um sie im Team zu halten. Flexibilität ist hier alles, wie auch viele Kolleginnen und Kollegen aus der Zeitarbeit berichten. Mehr dazu können Sie in unserem Beitrag über die Erfahrungen in der Zeitarbeit in der Pflege nachlesen.
Der Schlüssel liegt im Gespräch. Fragen Sie proaktiv nach, welche Möglichkeiten es in Ihrer Einrichtung gibt. Zeigen Sie sich offen für neue Aufgaben und bringen Sie ruhig eigene Ideen ein, wie Sie das Team weiter entlasten können.
Der Unterschied liegt im Arbeitgeber
Die Praxis zeigt leider immer wieder, dass viele traditionelle Pflegeeinrichtungen kaum flexible Alternativen bieten können – oder wollen. Hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Innovative Arbeitgeber verstehen, dass eine Schwangerschaft keine Belastung ist, sondern eine völlig normale Lebensphase.
Moderne Unternehmen wie CarePros denken hier einfach weiter. Dank vorausschauender Personalplanung, modernster Arbeitsbedingungen und flexibler Arbeitsstrukturen finden sich oft passgenaue Lösungen, die weit über das gesetzliche Minimum hinausgehen.
Bei CarePros steht Ihre Sicherheit an erster Stelle. Direkt danach kommt aber der Anspruch, Ihnen eine sinnvolle und fair bezahlte Aufgabe zu bieten. Dank der überdurchschnittlichen Gehälter – eine examinierte Pflegefachkraft erhält bei CarePros im Durchschnitt rund 5.000 € pro Monat – bleibt Ihre finanzielle Situation auch bei einer Versetzung in einen anderen Aufgabenbereich stabil und attraktiv. Es macht eben einen Unterschied, einen Arbeitgeber zu wählen, der Sie in jeder Lebensphase wirklich wertschätzt.
Häufige Fragen zum Beschäftigungsverbot in der Pflege
Wenn es um das sofortige Beschäftigungsverbot geht, tauchen im Pflegealltag immer wieder dieselben Fragen auf. Das ist völlig normal. Um Ihnen schnell Klarheit zu verschaffen, haben wir hier die wichtigsten Antworten zusammengefasst – kurz und auf den Punkt gebracht.
Wer zahlt eigentlich mein Gehalt während des Beschäftigungsverbots?
Diese Sorge können Sie getrost ad acta legen. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen Ihren vollen Lohn weiterzuzahlen. Man spricht hier vom sogenannten Mutterschutzlohn.
Die Berechnungsgrundlage ist Ihr Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate vor Ihrer Schwangerschaftsmeldung, und zwar inklusive aller Zulagen. Ihr Arbeitgeber bleibt auf diesen Kosten übrigens nicht sitzen – er bekommt sie zu 100 % von der Krankenkasse erstattet.
Ärztliches oder betriebliches Beschäftigungsverbot – wo liegt der Unterschied?
Beide führen zum selben Ergebnis, aber der Auslöser ist ein anderer. Das ist ein wichtiger Punkt, der oft für Verwirrung sorgt.
- Ein ärztliches Beschäftigungsverbot stellt Ihr Arzt oder Ihre Ärztin aus. Der Grund liegt hier in Ihrer persönlichen gesundheitlichen Situation. Denkbar wäre zum Beispiel eine Risikoschwangerschaft, bei der die Arbeit an sich – egal welche – eine Gefahr für Sie oder Ihr Kind wäre.
- Das betriebliche Beschäftigungsverbot kommt dagegen vom Arbeitgeber. Er spricht es aus, weil die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ergeben hat: Ihr aktueller Arbeitsplatz ist zu riskant und es gibt keine sichere Alternative für Sie im Betrieb. In der Pflege ist das mit Abstand der häufigste Fall.
Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch während des Verbots?
Kurz gesagt: Gar nichts. Ihr Urlaubsanspruch bleibt Ihnen vollständig erhalten. Die Zeit des Beschäftigungsverbots, die anschließende Mutterschutzfrist und auch eine mögliche Elternzeit schmälern Ihren Anspruch nicht im Geringsten. Sie können Ihre Urlaubstage ganz normal nehmen, wenn Sie wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Gilt das alles auch für Teilzeitkräfte oder Minijobber?
Ja, absolut! Das Mutterschutzgesetz macht hier keine Unterschiede. Es schützt alle Arbeitnehmerinnen gleichermaßen, egal, wie viele Stunden pro Woche im Vertrag stehen. Ob Sie in Vollzeit, Teilzeit oder auf Minijob-Basis arbeiten – die Regeln und Ihr Anspruch auf die volle Lohnfortzahlung sind identisch.
Kleiner Tipp am Rande: Auch ein befristeter Arbeitsvertrag stellt Sie nicht schlechter. Das Beschäftigungsverbot gilt bis zum vertraglich vereinbarten Ende Ihres Arbeitsverhältnisses.
Bekomme ich im Beschäftigungsverbot weniger Geld?
Nein, ganz im Gegenteil. Sie erhalten exakt das Gehalt, das Sie bei normaler Arbeit bekommen hätten. Das schließt auch alle Schicht-, Wochenend- oder Feiertagszuschläge ein, die Sie in den letzten drei Monaten vor der Schwangerschaft im Durchschnitt verdient haben.
Bei einem Arbeitgeber wie CarePros sichert Sie das finanziell hervorragend ab. Während andere Pflegeanbieter nach Tarif zahlen, können examinierte Fachkräfte bei CarePros mit einem Durchschnittsgehalt von rund 5.000 € pro Monat rechnen. Fachkräfte mit Zusatzqualifikationen, Weiterbildungen oder langjähriger Erfahrung können bei CarePros sogar bis zu 10.000 € pro Monat verdienen. Dieser Spitzenverdienst umfasst Schicht-, Wochenend- und Sonderzulagen. Dieser Betrag wird Ihnen auch während Ihrer Schwangerschaft weitergezahlt. Wenn Sie die Verdienstmöglichkeiten genauer interessieren, schauen Sie sich unseren Beitrag zum Gehalt in der Zeitarbeit Pflege an.
Kann mir mein Arbeitgeber trotz Beschäftigungsverbot kündigen?
Ein klares Nein. Sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Vom ersten Tag Ihrer Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber so gut wie unmöglich. Dieser Schutz gibt Ihnen die Sicherheit, die Sie in dieser besonderen Lebensphase brauchen.
Bei CarePros stehen Sie im Mittelpunkt – in jeder Phase Ihres Berufslebens. Wir schaffen Rahmenbedingungen, in denen Sie sich sicher und wertgeschätzt fühlen. Profitieren Sie von einer überdurchschnittlichen Bezahlung, familienfreundlichen Arbeitszeiten, moderner Ausstattung und vielfältigen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten und gestalten Sie Ihre Karriere nach Ihren Wünschen. Bewerben Sie sich jetzt bei CarePros.