Arbeitsrecht Pflege Dienstplan fair gestalten

Ein rechtssicherer Dienstplan in der Pflege ist das A und O für einen stabilen Betrieb und ein zufriedenes Team. Er regelt nicht nur, wer wann arbeitet, sondern schützt vor allem die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und sichert letztendlich die Qualität der Versorgung. Bevor es also an die eigentliche Planung geht, muss das rechtliche Fundament bombenfest stehen.

Die rechtlichen Grundlagen für faire Dienstpläne

Einen Dienstplan in der Pflege zu erstellen, hat wenig mit dem simplen Ausfüllen einer Tabelle zu tun. Es ist ein hochkomplexer Balanceakt, der auf einem soliden rechtlichen Gerüst stehen muss. Das Fundament dafür ist und bleibt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Es steckt die Leitplanken ganz klar ab, um Pflegekräfte vor Überlastung zu schützen und ihre Gesundheit zu erhalten.

Eine Pflegekraft in lila Arbeitskleidung studiert sorgfältig Unterlagen für die Dienstplanung.

Diese Vorgaben sind keine netten Empfehlungen, sondern knallharte Pflichten für jeden Arbeitgeber. Sie schaffen die Basis für Fairness und Planbarkeit – zwei absolut entscheidende Faktoren, um gute Leute in diesem anspruchsvollen Job zu halten.

Das Arbeitszeitgesetz als Fundament

Das Arbeitszeitgesetz gibt die unverrückbaren Eckpfeiler für jeden Dienstplan vor. Wer hier schludert, riskiert nicht nur eine schlechte Stimmung im Team, sondern auch empfindliche Strafen.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen schnellen Überblick über die wichtigsten Regeln aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), die Sie bei jeder Planung im Hinterkopf haben müssen.

Überblick der wichtigsten gesetzlichen Regelungen (ArbZG)

Diese Tabelle fasst die zentralen gesetzlichen Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz zusammen, die für jeden Pflegedienstplan relevant sind.

Regelungsbereich Gesetzliche Vorgabe Praktische Bedeutung für den Dienstplan
Höchstarbeitszeit 8 Stunden pro Werktag. Verlängerung auf 10 Stunden möglich, wenn der Durchschnitt von 8 Stunden innerhalb von 6 Monaten/24 Wochen nicht überschritten wird. Lange Schichten müssen durch kürzere Dienste oder Freizeit ausgeglichen werden. Die 10-Stunden-Grenze ist eine absolute Obergrenze pro Tag!
Ruhepausen Ab 6 Stunden Arbeit: mind. 30 Minuten Pause.
Ab 9 Stunden Arbeit: mind. 45 Minuten Pause.
Pausen müssen fest im Dienstplan verankert und auch tatsächlich genommen werden. "Durcharbeiten" ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Ruhezeit Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Diensten. Der klassische "Spät-Früh-Wechsel" ist damit in der Regel nicht zulässig und einer der häufigsten Planungsfehler.
Nachtarbeit Regelungen zum Ausgleich für Nachtarbeit (entweder bezahlte freie Tage oder Lohnzuschlag). Der Ausgleich für die besondere Belastung durch Nachtarbeit muss im Dienstplan oder in der Abrechnung klar ersichtlich sein.

Diese Kernpunkte sind nicht verhandelbar. Wer tiefer in die Materie einsteigen will, findet in unserem Beitrag zum Arbeitszeitgesetz in der Pflege weitere praxisnahe Infos.

Ein gut geplanter, rechtskonformer Dienstplan ist kein Verwaltungsakt, sondern ein Ausdruck von Wertschätzung und Fürsorgepflicht gegenüber dem eigenen Team. Er schafft Verlässlichkeit und beugt Burnout aktiv vor.

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

Doch das Gesetz ist oft nur die halbe Miete. Viele Einrichtungen unterliegen Tarifverträgen, allen voran dem TVöD-P (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Pflege). Hier finden sich oft Regelungen, die noch strenger oder vorteilhafter für die Mitarbeitenden sind, etwa bei Zuschlägen für Nacht- oder Feiertagsarbeit oder längeren Ankündigungsfristen für den Dienstplan.

Und wenn es einen Betriebsrat gibt, kommt noch die Betriebsvereinbarung ins Spiel. Bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage und bei der Festlegung von Schichtbeginn und -ende hat der Betriebsrat ein handfestes Mitbestimmungsrecht. Das sollten Sie unbedingt auf dem Schirm haben.

Die Realität im Pflegealltag

So klar die Regeln auch sind, die Praxis sieht oft anders aus. Personalmangel, Krankheitswellen – und schon gerät der schönste Plan ins Wanken. § 4 ArbZG schreibt zwar klare Pausen vor, aber im hektischen Alltag gehen diese leider allzu oft unter.

Eine Umfrage des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) zeichnet ein ernüchterndes Bild: Nur rund 37,8 % der Pflegekräfte bekommen ihren Dienstplan verlässlich mindestens vier Wochen im Voraus. Das macht eine private Planung fast unmöglich. Mehr zu den Ergebnissen zur Dienstplangestaltung in der Pflege können Sie hier nachlesen.

Wir bei CarePros sind überzeugt: Die gesetzlichen Vorgaben sind nicht die Messlatte, sondern das absolute Minimum. Ein vorausschauender und fairer Dienstplan ist für uns ein zentrales Qualitätsmerkmal und die Grundlage für eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe.

Spezielle Dienste korrekt im Plan abbilden

Im Pflegealltag sind Dienste außerhalb der Regelarbeitszeit keine Ausnahme, sondern die Normalität. Nachtschichten, Bereitschafts- und Rufbereitschaftsdienste sichern die Versorgung rund um die Uhr. Gleichzeitig stellen sie aber auch ganz besondere Anforderungen an die Dienstplanung und das Arbeitsrecht.

Diese Dienste einfach nur in eine Tabelle einzutragen, greift viel zu kurz.

Eine Krankenschwester in Arbeitskleidung und mit Stethoskop liest auf einem Tablet an einer Rezeption in einer modernen Klinik.

Fehler in diesem Bereich führen fast zwangsläufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen, Frust im Team und einer spürbar höheren Belastung für die Pflegekräfte. Es ist deshalb absolut entscheidend, die feinen, aber wichtigen Unterschiede zwischen diesen Dienstarten zu kennen und im Plan korrekt abzubilden.

Nachtarbeit und ihre rechtlichen Folgen

Von Nachtarbeit spricht das Arbeitszeitgesetz (§ 2 ArbZG), wenn mehr als zwei Stunden der Arbeit in die Zeit zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr fallen. Wer regelmäßig nachts arbeitet, gilt als Nachtarbeitnehmer und hat dadurch besondere Schutzansprüche – ein wichtiger Ausgleich für die nachweislich höhere gesundheitliche Belastung.

Der Gesetzgeber fordert hierfür einen angemessenen Ausgleich. In der Praxis gibt es dafür zwei Wege:

  • Bezahlte freie Tage: Für geleistete Nachtarbeit gibt es zusätzliche freie Tage.
  • Angemessener Lohnzuschlag: Alternativ wird ein finanzieller Bonus auf den Bruttostundenlohn gezahlt.

Was genau „angemessen“ bedeutet, definieren meist Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Üblich sind Zuschläge zwischen 25 % und 30 %. Ein sauberer Dienstplan muss diesen Ausgleich transparent und nachvollziehbar ausweisen.

Nachtdienste zu planen, erfordert Weitsicht. Aus arbeitsmedizinischer Sicht ist eine Blockplanung – also mehrere Nachtdienste am Stück, gefolgt von längeren Erholungsphasen – oft sinnvoller als ein ständiger Wechsel zwischen den Schichten. Das bringt den Biorhythmus weniger durcheinander.

Der feine Unterschied: Bereitschaftsdienst vs. Rufbereitschaft

Im Alltag werden diese beiden Begriffe oft durcheinandergeworfen, doch arbeitsrechtlich sind es zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Ein falscher Eintrag im Dienstplan kann hier richtig teuer werden. Die genaue Unterscheidung ist das A und O für jeden rechtssicheren arbeitsrecht pflege dienstplan.

Bereitschaftsdienst
Hier hält sich die Pflegekraft an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort auf, meist direkt in der Einrichtung. Warum? Um bei Bedarf sofort loslegen zu können. Man kann in dieser Zeit zwar schlafen oder lesen, muss aber jederzeit einsatzbereit sein.

Das Wichtigste dabei:

  • Der Bereitschaftsdienst zählt vollständig als Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz.
  • Die gesetzlichen Höchstarbeits- und Ruhezeiten gelten hier uneingeschränkt.
  • Die Vergütung kann zwar niedriger ausfallen als bei Vollarbeit, muss aber klar im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sein.

Rufbereitschaft
Ganz anders sieht es bei der Rufbereitschaft aus. Hier kann die Pflegekraft ihren Aufenthaltsort frei wählen – Hauptsache, sie ist erreichbar und kann die Arbeit innerhalb einer vorher vereinbarten Frist aufnehmen. Man kann also zu Hause sein oder privaten Dingen nachgehen.

Hier gilt:

  • Nur die tatsächlich geleistete Arbeit während eines Einsatzes zählt als Arbeitszeit.
  • Die reine Wartezeit zu Hause ist keine Arbeitszeit, sondern zählt zur Ruhezeit.
  • Für die Rufbereitschaft selbst gibt es oft eine Pauschale, während die Einsätze dann regulär vergütet werden.

Die korrekte Kennzeichnung im Dienstplan ist hier entscheidend. Sie hat direkte Auswirkungen auf die Berechnung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit und die Einhaltung der wichtigen 11-stündigen Ruhezeit.

Ruhezeiten nach besonderen Diensten – ein häufiger Stolperstein

Ein klassischer Fehler in der Dienstplangestaltung betrifft die Ruhezeiten nach anstrengenden Diensten. Die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Diensten ist heilig. Zwar kann sie in der Pflege unter bestimmten tarifvertraglichen Bedingungen auf bis zu 10 Stunden verkürzt werden, aber nur, wenn der Ausgleich innerhalb eines Monats erfolgt.

Besondere Vorsicht ist bei der Rufbereitschaft geboten. Wird eine Pflegekraft währenddessen zu einem Einsatz gerufen, der weniger als die Hälfte der Ruhezeit dauert, kann sie die Ruhezeit danach einfach fortsetzen. Dauert der Einsatz jedoch länger, beginnt die volle 11-stündige Ruhezeit nach Ende des Einsatzes komplett von Neuem. Das muss der nächste Dienstplan unbedingt berücksichtigen, um die Gesundheit der Mitarbeitenden nicht zu gefährden.

Bei CarePros legen wir größten Wert darauf, dass diese komplexen Regeln nicht nur eingehalten, sondern im Sinne der Mitarbeitenden gelebt werden. Eine vorausschauende Planung, die genügend Erholung nach intensiven Diensten einplant, ist für uns ein Zeichen von Professionalität und Wertschätzung. Wer tiefer in die strategische Planung einsteigen möchte, findet in unserem Beitrag zum Schichtplan in der Pflege viele wertvolle Tipps. Denn Transparenz und Fairness sind der Schlüssel zu einem motivierten und gesunden Team.

Überstunden und kurzfristige Ausfälle: Wie man im Ernstfall richtig reagiert

Ein Anruf am frühen Morgen: Ein Kollege ist krank. Ein Notfall auf der Station, der alles durcheinanderwirbelt. Wer in der Pflege arbeitet, kennt diese Szenarien nur zu gut – und weiß, dass der schönste Dienstplan in solchen Momenten schnell zur Makulatur wird. Plötzlich stehen Überstunden und hektische Schichtwechsel im Raum, eine enorme Belastung für das ganze Team.

Genau hier zeigt sich, wie gut eine Stationsleitung wirklich ist. Ein souveräner, fairer und vor allem rechtssicherer Umgang mit diesen Herausforderungen ist keine Kür, sondern absolute Pflicht. Es geht darum, die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu sichern, ohne dabei die Gesundheit und das Vertrauen der eigenen Leute aufs Spiel zu setzen.

Dürfen Überstunden einfach so angeordnet werden?

Die Frage, die sich in solchen Momenten wohl jeder stellt: „Muss ich jetzt wirklich einspringen?“ Die Antwort darauf ist nicht immer ein einfaches Ja oder Nein. Grundsätzlich gilt: Niemand ist automatisch zu Überstunden verpflichtet. Eine Verpflichtung besteht nur dann, wenn das im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung klar geregelt ist.

Eine wichtige Ausnahme gibt es aber: akute Notfälle. Wenn die Versorgung von Menschen unmittelbar gefährdet ist, weil unvorhergesehen Personal ausfällt, kann der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht tatsächlich Überstunden anordnen. Aber Vorsicht: Schlechte Personalplanung oder ein dauerhafter Personalmangel sind keine Notfälle, die ständige Mehrarbeit rechtfertigen.

Der faire Ausgleich für geleistete Mehrarbeit

Wenn Überstunden geleistet wurden, müssen sie selbstverständlich ausgeglichen werden. Das Gesetz lässt hier zwei Wege zu, die meist schon im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt sind:

  • Freizeitausgleich: Das ist der Klassiker. Für jede geleistete Überstunde gibt es an anderer Stelle Freizeit.
  • Vergütung: Die zusätzlichen Stunden werden mit dem normalen Stundenlohn oder einem vereinbarten Zuschlag ausbezahlt.

Ein transparenter und vor allem zeitnaher Ausgleich ist Gold wert für die Motivation im Team. Ein Überstundenkonto, das über Monate nur wächst und wächst, ist ein absoluter Demotivator und ein klares Alarmsignal für eine strukturelle Überlastung.

Ums Thema unbezahlte Überstunden kommen wir in der Pflege leider nicht herum. Im Jahr 2022 kamen so schätzungsweise 1,3 Milliarden Überstunden zusammen, wobei rund zwei Drittel der Pflegekräfte regelmäßig mehr arbeiten, als ihr Vertrag vorsieht. Das Gesetz ist eigentlich klar: Die tägliche Arbeitszeit darf maximal 10 Stunden betragen und im Sechsmonatsdurchschnitt acht Stunden nicht überschreiten. Die Realität sieht oft anders aus.

Raus aus dem Notfallmodus: Vorausschauend planen

Die beste Überstunde ist die, die gar nicht erst anfällt. Statt ständig nur auf Ausfälle zu reagieren, setzen moderne Arbeitgeber wie CarePros auf eine Planung, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Ein ausreichender Personalpuffer, flexible Arbeitszeitmodelle und die gezielte Einbindung von qualifizierten Fachkräften aus der Personaldienstleistung sind der Schlüssel, um Engpässe von vornherein abzufedern.

Ein wertschätzender Dienstplan zeigt seine wahre Stärke nicht auf dem Papier, sondern dann, wenn es brenzlig wird. Transparente Kommunikation und faire Lösungen sind das A und O, um die Last gerecht zu verteilen.

Externe Unterstützung, zum Beispiel durch Zeitarbeit in der Pflege, kann Einrichtungen eine enorme Flexibilität verschaffen. So lassen sich kurzfristige Lücken füllen, ohne das Stammpersonal an die Belastungsgrenze zu treiben. Lesen Sie doch mal, welche Erfahrungen Pflegekräfte mit Zeitarbeit machen und wie solche Modelle zur Entlastung beitragen können.

Das A und O: Offen und ehrlich kommunizieren

Wenn es doch mal kracht und der Dienstplan umgeworfen werden muss, kommt es auf den Ton an. Eine knappe Nachricht mit der Anweisung „Sie müssen einspringen“ sorgt nur für Frust. Ein persönliches Gespräch, das die Notsituation erklärt und um Hilfe bittet, ist dagegen ein Zeichen von Respekt und Wertschätzung.

Kommunizieren Sie Änderungen immer so früh wie möglich und erklären Sie die Hintergründe. Suchen Sie gemeinsam im Team nach einer Lösung und zeigen Sie sich dankbar für die gezeigte Flexibilität. Ein offener Umgang kann eine Stresssituation in einen Moment verwandeln, in dem das Team noch enger zusammenrückt.

Wie Mitarbeiterwünsche die Planung wirklich verbessern

Ein Dienstplan, der nur die gesetzlichen Vorgaben abnickt, ist am Ende nicht mehr als ein Notbehelf. Er deckt das Nötigste ab, sorgt aber nicht für ein gutes Arbeitsklima. Echte Zufriedenheit im Team entsteht erst, wenn man den Menschen hinter der Pflegekraft sieht – mit all seinen Bedürfnissen, Zielen und privaten Verpflichtungen.

Deshalb ist die Berücksichtigung von Wünschen kein nettes Extra, sondern ein strategisches Muss im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Ein wertschätzender und offener Planungsprozess, wie wir ihn bei CarePros leben, macht den Dienstplan vom reinen Verwaltungstool zu einem Zeichen der Anerkennung. Die Botschaft ans Team ist klar: Ihre Meinung zählt, Ihre Lebensumstände sind uns wichtig.

Transparenz schafft Fairness

Der erste Schritt zu einer Dienstplanung, die Wünsche fair berücksichtigt, sind glasklare Regeln. Werden Wünsche nach dem Motto „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ oder einfach nach Sympathie vergeben, sind Frust, Neid und Konflikte im Team vorprogrammiert.

Ein offenes System ist daher das A und O. Legen Sie gemeinsam im Team fest, wie und bis wann Wünsche eingereicht werden können. Klären Sie auch direkt, nach welchen Kriterien entschieden wird, wenn sich Wünsche überschneiden.

Ein paar Ansätze, die sich in der Praxis bewährt haben:

  • Rotationsprinzip für Feiertage: Wer an Weihnachten arbeitet, hat an Silvester frei – im nächsten Jahr wird getauscht. Das stellt sicher, dass die Lasten gerecht verteilt werden.
  • Punktesystem für unbeliebte Dienste: Jede übernommene unbeliebte Schicht (zum Beispiel am Wochenende) bringt Punkte. Wer viele Punkte gesammelt hat, bekommt bei der nächsten Wunschrunde den Vortritt.
  • Digitale Wunschbücher: Moderne Planungstools sind hier eine echte Erleichterung. Mitarbeiter können ihre Präferenzen direkt eintragen, und das System achtet automatisch auf Fairness und zeigt Konflikte frühzeitig an.

Ein solch transparentes Vorgehen schafft Vertrauen und nimmt Gerüchten von Anfang an den Wind aus den Segeln.

Die Kunst der fairen Verteilung

Eine der größten Hürden bei einem arbeitsrechtlich konformen Pflege-Dienstplan bleibt die gerechte Verteilung der unbeliebten Schichten: Wochenenden, Feiertage oder bestimmte Nachtdienste. Niemand reißt sich darum, aber sie sind für eine lückenlose Versorgung nun mal unerlässlich.

Hier hilft es oft, die Perspektive zu wechseln. Statt Dienste einfach nur anzuordnen, sollten Sie Anreize schaffen. Eine höhere Vergütung für kurzfristiges Einspringen oder ein zusätzlicher freier Tag als Ausgleich können wahre Wunder wirken und die Freiwilligkeit fördern.

Ein fairer Dienstplan bedeutet nicht, dass jeder immer seinen Willen bekommt. Ein fairer Dienstplan ist einer, in dem sich jeder gerecht behandelt fühlt und die Verteilung von Lasten und Vorteilen für alle nachvollziehbar ist.

Bei CarePros ist die Wunschdienstplanung tief in unserer Philosophie verankert. Unsere Mitarbeiter genießen ein hohes Maß an Flexibilität, weil wir aus Erfahrung wissen: Ein planbares Privatleben ist die beste Basis für volles Engagement im Job. Diese Flexibilität trägt entscheidend dazu bei, die Arbeitsbedingungen in der Pflege fair zu gestalten. Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, wie faire Arbeitsbedingungen in der Pflege-Zeitarbeit die Zufriedenheit wirklich steigern, werfen Sie einen Blick in unseren weiterführenden Artikel.

Das private Leben aktiv unterstützen

Pflegekräfte sind nicht nur Fachkräfte. Sie sind auch Mütter, Väter oder pflegende Angehörige. Ein runder Geburtstag in der Familie, die Einschulung des Kindes oder ein wichtiger Termin – solche Ereignisse sind für das persönliche Wohlbefinden unglaublich wichtig.

Eine vorausschauende Dienstplanung, die solche Termine ernst nimmt und wann immer möglich berücksichtigt, ist ein starkes Zeichen der Wertschätzung. Es zeigt, dass der Arbeitgeber die Lebensrealität seiner Leute versteht und respektiert. Das Ergebnis? Höhere Loyalität und weniger Fluktuation.

Der demografische Wandel verschärft die Lage am Arbeitsmarkt dramatisch. Bis 2055 wird die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland um etwa 37 % auf rund 6,8 Millionen steigen. Gleichzeitig kommen laut Bundesagentur für Arbeit auf 100 offene Stellen nur noch 33 arbeitslose Pflegefachkräfte. Dieser enorme Druck macht eine mitarbeiterorientierte Planung noch entscheidender.

Letztendlich ist die Berücksichtigung von Mitarbeiterwünschen eine Investition, die sich mehrfach auszahlt. Zufriedene Mitarbeiter sind motivierter, seltener krank und bleiben dem Unternehmen länger treu. In einem so hart umkämpften Markt ist eine wertschätzende Planungskultur kein „Nice-to-have“ mehr, sondern ein knallharter Wettbewerbsvorteil.

Praktische Werkzeuge für Ihre Dienstplanung

Die Theorie des Arbeitsrechts ist das eine, die praktische Umsetzung im hektischen Pflegealltag das andere. Jetzt geht es darum, die gesetzlichen Vorgaben und die Wünsche Ihrer Mitarbeitenden in einen funktionierenden, fairen und vor allem rechtssicheren Dienstplan zu gießen. Zum Glück müssen Sie das Rad nicht neu erfinden. Es gibt bewährte Werkzeuge und Methoden, die Ihnen dabei helfen, die Komplexität zu reduzieren und typische Fehlerquellen von Anfang an auszuschließen.

Der ganze Prozess lässt sich im Grunde in drei Phasen unterteilen: Zuerst die sorgfältige Sammlung der Wünsche, dann die eigentliche Erstellung des Plans und zum Schluss die absolut notwendige, kritische Prüfung.

Workflow für faire Schichtplanung: Anfragen sammeln, Plan erstellen und Plan überprüfen mit Kalender-, Puzzle- und Checklisten-Symbolen.

Dieser strukturierte Ablauf schafft eine transparente und nachvollziehbare Grundlage. Das ist mehr als nur Bürokratie – es stärkt das Vertrauen im Team ungemein, wenn alle wissen, dass der Prozess fair abläuft.

Die Wahl des richtigen Planungswerkzeugs

Womit Sie den Dienstplan erstellen, hat einen riesigen Einfluss auf Effizienz und Fehleranfälligkeit. Viele Einrichtungen setzen immer noch auf die klassische Excel-Tabelle. Klar, sie ist erst mal kostenlos und jeder kennt sie. Aber sie birgt auch erhebliche Risiken. Manuelle Fehleingaben, übersehene Ruhezeitverletzungen oder eine chaotische Urlaubsverwaltung sind da leider an der Tagesordnung.

Moderne digitale Planungstools sind hier ganz klar im Vorteil. Sie bringen oft integrierte Prüfmechanismen mit, die automatisch darauf achten, dass das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird.

Ein digitales Planungssystem ist mehr als nur technische Spielerei. Es ist ein aktiver Schutzschild gegen rechtliche Fallstricke und ein wertvoller Assistent, der Ihnen hilft, den Fokus auf das Wesentliche zu legen: die Menschen.

Solche Systeme machen auch die Kommunikation deutlich einfacher. Mitarbeiter können ihre Wünsche direkt eintragen und bekommen bei Änderungen automatisch eine Nachricht. Der größte Pluspunkt: Die Software warnt Sie proaktiv, wenn eine geplante Schicht zum Beispiel gegen die 11-Stunden-Ruhezeit oder andere Vorschriften verstößt.

Die unverzichtbare Checkliste vor jeder Veröffentlichung

Egal, welches Werkzeug Sie am Ende nutzen: Bevor ein Dienstplan das Licht der Welt erblickt, muss er einer finalen, kritischen Prüfung standhalten. Denn ein einmal veröffentlichter Plan ist rechtlich verbindlich. Nachträgliche Änderungen sind nur in eng begrenzten Notfällen drin und sorgen schnell für Unmut im Team.

Nehmen Sie sich also die Zeit und gehen Sie jeden Entwurf Punkt für Punkt mit einer systematischen Checkliste durch. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Dienstplan in der Pflege auf einem soliden Fundament steht.

Checkliste zur arbeitsrechtlichen Prüfung Ihres Dienstplans

Nutzen Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Ihr Dienstplan allen gesetzlichen Anforderungen entspricht, bevor Sie ihn veröffentlichen.

Prüfpunkt Anforderung Erfüllt (Ja/Nein)
Höchstarbeitszeit Wird die maximale tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden eingehalten?
Ruhezeit Liegen zwischen jedem Dienst mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit?
Pausenregelung Sind bei über 6 Stunden Arbeit 30 Minuten und bei über 9 Stunden 45 Minuten Pause fest eingeplant?
Sonn- & Feiertage Werden die Vorgaben für Ausgleichstage und die Mindestanzahl freier Sonntage pro Jahr beachtet?
Nachtarbeit Ist der gesetzliche oder tarifliche Ausgleich für Nachtarbeit (Zuschlag/Freizeit) berücksichtigt?
Mitarbeiterwünsche Wurden eingereichte Wünsche nach fairen und transparenten Regeln berücksichtigt?
Betriebsrat Liegt die Zustimmung des Betriebsrats vor (falls vorhanden)?

Diese systematische Kontrolle ist Ihr wichtigstes Instrument zur Qualitätssicherung. Sie schützt nicht nur Sie und Ihre Einrichtung vor rechtlichen Konsequenzen, sondern zeigt Ihrem Team auch, dass Sie ihre Rechte und ihre Gesundheit ernst nehmen.

Bei CarePros ist eine solche sorgfältige Prüfung fest in unseren Prozessen verankert. Wir wissen aus Erfahrung, dass ein verlässlicher und fairer Dienstplan die Basis für eine gute Zusammenarbeit ist. Wenn Sie mehr über unsere Ansätze zur strategischen Personalplanung erfahren möchten, finden Sie in unseren Beiträgen zur Personalplanung in der Pflege viele weitere Einblicke.

Am Ende ist es die Kombination aus modernen Werkzeugen und einer gewissenhaften, menschlichen Kontrolle, die den Schlüssel zum Erfolg darstellt. So schaffen Sie einen Dienstplan, der nicht nur gesetzeskonform ist, sondern auch die Zufriedenheit und Motivation Ihres Teams aktiv fördert.

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht im Dienstplan

Der Pflegealltag ist komplex, und gerade beim Dienstplan tauchen immer wieder die gleichen drängenden Fragen auf. Um hier für mehr Klarheit zu sorgen, haben wir die häufigsten Themen aus dem Arbeitsrecht für Sie zusammengefasst – praxisnah und auf den Punkt gebracht.

Wie früh muss der Dienstplan eigentlich stehen?

Das ist wohl eine der wichtigsten Fragen für die private Planung. Und auch wenn das Arbeitszeitgesetz keine exakte Frist nennt, hat sich in der Praxis eine klare Linie durchgesetzt. Abgeleitet aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 12 TzBfG) gilt eine Ankündigungsfrist von mindestens vier Tagen als absolute Untergrenze.

Alles, was darunter liegt, ist rechtlich wackelig und für die Mitarbeitenden kaum zumutbar. Mal ehrlich: Wer kann schon sein Leben von heute auf morgen umorganisieren? Viele Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen zum Glück ohnehin großzügigere Fristen vor, die dann natürlich gelten. Ideal ist es, wenn der Plan für den Folgemonat schon Mitte des laufenden Monats aushängt.

Muss ich wirklich aus dem Frei einspringen?

Ein echter Klassiker: Sie haben frei und das Telefon klingelt, weil ein Kollege krank geworden ist. Die Antwort ist einfach: „Frei“ heißt frei. Sie sind nicht verpflichtet, ans Telefon zu gehen oder kurzfristig zur Arbeit zu kommen.

Eine Ausnahme gibt es nur bei echten, unvorhersehbaren Katastrophen, wenn die Versorgung der Patienten akut auf dem Spiel steht. Aber Achtung: Dauernder Personalmangel oder eine schlechte Planung sind keine solchen Notfälle. Eine wertschätzende Planungskultur, wie wir sie bei CarePros leben, baut auf Freiwilligkeit und ausreichende Puffer, nicht auf Druck.

Einmal veröffentlicht und genehmigt, ist der Dienstplan rechtlich bindend – und zwar für beide Seiten. Der Arbeitgeber darf ihn nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ändern und muss dabei immer die Interessen des Mitarbeitenden berücksichtigen.

Gibt es einen Anspruch auf freie Wochenenden?

Auch hier gibt das Arbeitszeitgesetz die Richtung vor. Zwar haben Sie keinen festen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl freier Wochenenden pro Monat, aber § 11 ArbZG schreibt vor, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr frei sein müssen.

Viele Tarifverträge gehen da schon weiter und sehen oft zwei freie Wochenenden im Monat vor. Eine faire Dienstplanung sorgt sowieso dafür, dass die Wochenenddienste gerecht im Team verteilt werden. Nur so bekommen alle regelmäßig Zeit für Familie und Freunde – und das ist ein riesiger Faktor für die Zufriedenheit im Team.


Sie suchen einen Arbeitgeber, der Ihre Wünsche bei der Dienstplanung ernst nimmt und Ihnen echte Flexibilität bietet? Bei CarePros gestalten wir Einsätze, die zu Ihrem Leben passen – mit überdurchschnittlicher Bezahlung und echter Wertschätzung. Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten auf https://carepros.de.

Medizinisches und pädagogisches Fachpersonal – bundesweit gesucht!